Ob bei einem Getränk oder einem guten Kuchen: es ist schön, wenn wir auch nach der Messe noch beisammen sein, gute Gespräche führen und neue Freundschaften knüpfen können.
Musik zu machen und damit einen Teil zum Familiensonntag beizutragen macht uns große Freude. So manche Hochzeit oder Taufe durften wir auch schon musikalisch mitgestalten.
Unser Willkommensteam freut sich, Sie in unserer Pfarre begrüßen zu dürfen!
Unser Anliegen ist es, dass sich Alle in unserer Pfarre wohl fühlen, insbesondere neue, interessierte Menschen, die unsere Pfarre, die Pfarrgemeinde noch nicht kennen oder längere Zeit keine Messe mehr besucht haben.
Jeder, ob jung oder alt, ist bei uns willkommen!
Wir freuen uns auch über Mithilfe und Mitgestaltung, um diese Sonntage besonders gestalten zu können und unseren Herrn zu preisen.
Die Katholische Frauenbewegung (KFB) in Asten wurde 1965 erstmals erwähnt. Damals - noch unter Pfarrer Franz Werner - traten die ersten Astener Frauen dieser bereits 1947 österreichweit gegründeten Bewegung bei.
Bei uns wird Gemeinschaft gelebt! Jederzeit neue Mitglieder willkommen!
Die "Missionsrunde" oder auch "Strickrunde" genannt, trifft sich ca. alle 14 Tage im Caritaszimmer im Pfarrheim und versteht sich als eine "beherzte und gemütliche Runde", die für die vielschichtigen Anliegen der Mission einen in ihren Möglichkeiten liegenden Beitrag leisten.
Das "Jakobistüberl" - nach unserem Pfarrpatron Jakobus benannt - ist ein kleiner Gastbetrieb besonderer Art mit ehrenamtliche Personal , da es nicht regelmäßig, sondern nur zu bestimmten Anlässen geöffnet hat. Die einzige fixe Öffnungszeit ist bei den Familiensonntage und fallweise nach der Sonntagsmesse
FRIEDHOFSGEBÜHREN, INSBESONDERE DER BETRIEBSGEBÜHREN
In der Marktgemeinde Asten wird die Friedhofsverwaltung durch die Pfarre Asten bewerkstelligt. Dazu gibt es eine Vereinbarung die die Aufgaben der Vereinbarungspartner regelt.
In den letzten Jahren wurde nur ein kleiner Teil der Betriebskosten an die Friedhofsnutzer weiterverrechnet. In den Covidjahren (2020-2022) wurde gar nicht erhöht!
Die Kosten u. Ausgaben stiegen jedoch in den letzten Jahren rasant an, dies hat zur Folge, dass die Gemeinde einen stetig steigenden Abgang zu verbuchen hat. Dieser Abgang wurde aus dem allgemeinen Gemeindebudget gedeckt. Den Friedhofsnutzern wurden so Jahrelang viele Ausgaben erspart.
Bei der durchgeführten Gebarungseinschau vergangenen Jahres wurde dies bemängelt und die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die der Friedhof kostendeckend zu führen ist. Dies hat nun zur Folge, dass die Betriebskosten unter Berücksichtigung aller relevanten Kostenstellen entsprechend neu zu berechnen waren.
Die Pfarre Asten, als Friedhofsverwalter stellt die Friedhofsrechnungen aus, indem auch die Betriebsgebühren der Marktgemeinde Asten eingehoben werden und am Ende des Jahres an die Gemeinde überwiesen wird. Ebenso die Gebühren der Halle bei Benutzung wegen eines Begräbnisses.
Bei Beschwerden, die die Betriebsgebühren betreffen, wenden Sie sich direkt an die Marktgemeinde!
Die Pfarre Asten ist aber bereit eine Ratenzahlungsvereinbarung bei Zahlungsschwierigkeiten zu machen!
Jährliche Zahlungen sind nicht möglich, da es nur 5- und 10 Jahresvorschreibungen gibt.
Hier gibt es Informationen über Aktuelles aus der Friedhofsordnung, das WC, die Wasserversorgung und Mülltrennung am Friedhof, Informationen zu Gebühren, etc.
Die Betriebsgebühr pro Jahr und belegtes Grab/Nische hebt die Pfarre Asten als Friedhofsverwalter für die Marktgemeinde Asten ein! Diese Gebühren werden am Jahresende an die Marktgemeinde von der Pfarre bezahlt.
Lediglich die Grabein/nachlösegebühren, Beilegungsgebühr, Vorschreibegebühr, Graberwerbsgebühren sind Pfarrgebühren und vom Finanzausschuss beschlossen.
Für die Betriebsgebühren, samt allgemeine Friedhofspflege wurde der Betrag von 100,-- pro Jahr von der Marktgemeinde festgelegt, damit dies kostendeckend ist und wurde im Rahmen des Finanzausschussbeschlusses mit beschlossen.
Grabmängel:
Jeder Grabbenutzer wird gebeten seine Grabstätte auf Mängel und Lockerung zu überprüfen!
Grabpflege:
Die Grabbegrünung muss 1/2 des Grabes betragen! Vollständige Abdeckung mit Kies oder anderen Materialien, sowie Platten sind nicht erlaubt!