Friedhof Informationen
WC in der Aufbahrungshalle
ist am Aufbahrungstag und am Begräbnistag geöffnet.
Für die regulären Friedhofsbesucher der Gräber u. Nischen wird die Marktgemeinde im fertig sanierten "alten Postgebäude" ein öffentliches WC einrichten und kennzeichnen. Beendigung der Sanierung ist voerest für Frühsommer 2025 geplant.
Erklärung Beilegungsgebühr
Einmalig fällig bei Beisetzung!
Es wird eine Beilegungsgebühr in der Höhe von € 60,00 eingehoben. Die Beilegungsgebühr ist bei einem Begräbnis fällig, wenn bereits ein Familiengrab oder Nische vorhanden ist und der Verstorbene in dem Grab oder Nische beigesetzt wird.
Die Friedhofsverwaltung
Information zur Friedhofsordnung
Sehr geehrte Grabbenutzungsberechtigte!
Jede Neugestaltung/Errichtung oder Änderung des Grabes/der Nische muss mittels Ansuchen der Friedhofsverwaltung Asten eingebracht werden. Erst nach positiver Bewilligung darf eine Neuanlage/Errichtung/Änderung eines Grabdenkmales oder Nische erfolgen. Jede bauliche Handlung bitte unserer Friedhofsbetreuerin Heilmann Kerstin im Pfarrbüro bekannt geben.
Da die Gräber lt. diözesaner Friedhofsordnung zu 50% begrünt/gärtnerisch angelegt werden müssen, dürfen keine eigenmächtige und nachträgliche Veränderungen mit Splitt oder ähnlichem Material, wenn es mehr als 50% der Fläche ausmacht, erfolgen.
Müllentsorgung:
Das Grünschnittcontainerhaus vor dem Friedhof ist seitens der Gemeinde versperrt und nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich, da in der Vergangenheit leider zu illegaler Müllentsorgung gekommen ist.
Weiters bitten wir keine Kränze, Blumen, Stauden vor dem Grünschnittcontainerhaus abzustellen und sind von den Grabnutzern bitte mitzunehmen und selbst zu entsorgen!
Achten Sie auf die Mülltrennung - siehe Beschilderung auf den Mülltonnendeckel
Wir bitten um Einhaltung und bedanken uns für Ihren Beitrag den Friedhof als schöne Oase der Unsterblichkeit wirken zu lassen!
Pfarre Asten
Friedhofsverwaltung
Marktplatz 1
4481 Asten
Tel.: 07224/65 5 16
Wasserversorgung
Für die Wasserversorgung auf dem Friedhof ist die Marktgemeinde Asten zuständig und wird nach Ermessen des Bauhofs aufgedreht, wenn es keine Nachtfröste mehr gibt bzw. vor den ersten Frösten im Herbst wieder abgedreht. Bei etwaigen Problemen bitte an die Marktgemeinde, den Amtsleiter Hrn. Pöschko wenden!